UKibeG: Die Arbeit muss weitergehen!
Das Parlament hat das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) nach Bereinigung der letzten Differenzen und insgesamt fünfjähriger Beratung angenommen. Trotz offensichtlichen Mängeln ist das Gesetz aus Sicht von kibesuisse ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun muss die Arbeit auf kantonaler und kommunaler Ebene weitergehen, um eine nachhaltige Finanzierung der Qualität sicherzustellen und die Eltern noch mehr zu entlasten.
Nationalrat folgt dem Stöckli
Zum Abschluss der Wintersession hat das Parlament in der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) angenommen. Dies war möglich, nachdem der Nationalrat die letzten verbliebenen Differenzen bereinigt hatte. Damit sind zum einen die in den Programmvereinbarungen enthaltenen Förderbereiche gemeint, allen voran die pädagogische und betriebliche Qualität und die Politik der frühen Förderung. Zum anderen gilt dies auch für die Abdeckung der behinderungsbedingten Mehrkosten. Zu all diesen Punkten bestanden Minderheitsanträge, die aus Sicht von kibesuisse das Gesetz noch verbessert hätten. Die grosse Kammer hat aber all diese Anträge abgelehnt und ist auf die Linie des Ständerats umgeschwenkt.
Tropfen auf dem heissen Stein?
Damit ist klar: Fast fünf Jahre, zigfache Kommissionssitzungen und fünf Beratungsrunden in den Räten später steht die neue gesetzliche Regelung. Sie wurde als indirekter Gegenvorschlag der Kita-Initiative gegenübergestellt – in der Hoffnung, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Für das Initiativkomitee ist das UKibeG derweil eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Es bleibt deshalb nach wie vor offen, ob es zum Rückzug der Initiative kommt oder nicht.
Gesetz geht zu wenig weit
Es ist kein Geheimnis, dass sich kibesuisse in Bezug auf das UKibeG eine weitergehende Lösung gewünscht hat – sowohl inhaltlich als auch finanziell. Auch wenn das nun beschlossene Gesetz nicht vollends zu überzeugen vermag, erachtet es der Verband insgesamt als einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung. Umso wichtiger ist die nun folgende Phase, denn die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wird in bestimmten Kantonen grössere Anpassungen an den bestehenden Systemen erfordern als in anderen. Konkret fordert kibesuisse, dass aufgrund der Ausführungsbestimmungen keine bewährten, über die Jahre gewachsenen Modelle und Strukturen in einzelnen Kantonen über den Haufen geworfen werden dürfen.
Qualität nun auf kantonaler Ebene anpacken
Obwohl die Eltern mit der Betreuungszulage finanziell entlastet werden, tragen sie nach wie vor den grössten Teil der Betreuungskosten. kibesuisse appelliert deshalb an die Kantone und Gemeinden, sich an einer ausreichenden, dauerhaften und einheitlich über alle drei Betreuungsformen geregelten Finanzierung zu beteiligen. Damit hängt auch die Frage der Qualität zusammen, die zunächst einmal auf der kantonalen Ebene anzugehen ist. Der Verband wird sich dafür einsetzen, entsprechende Vorhaben zugunsten der Qualität – und damit auch zugunsten des Kindeswohls – zu unterstützen. Die öffentliche Hand steht genauso in der Pflicht, diesen Worten Taten folgen zu lassen und die Qualität nachhaltig zu finanzieren.