07.05.2025

UKibeG: Nationalrat sendet starkes, klares und positives Signal

Im Entwurf des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) werden die Programmvereinbarungen mit Förderbereichen zu Qualität, Vereinbarkeit und Inklusion wieder aufgenommen und mit einem Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken ausgestattet. Dies hat der Nationalrat in der Sondersession beschlossen. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) freut sich über diesen wegweisenden Entscheid zu dieser Vorlage, die einen Nutzen gleich auf mehreren Ebenen bringt.

Offizieller Gegenvorschlag zur Kita-Initiative

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat entschieden, das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) als indirekten Gegenvorschlag der Kita-Initiative gegenüberzustellen und dafür das ständerätliche Modell der Betreuungszulage als Grundlage zu nehmen. Diese Zulage ist für Kinder bis zu acht Jahren gedacht und beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche institutionell betreut werden. Sie ist überdies nicht an einen Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern geknüpft. Subventionen kommen nicht nur erwerbstätigen Eltern zugute: Auch Mütter und Väter, die sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden, sind auf familienergänzende Bildung und Betreuung für ihre Kinder angewiesen. 

Programmvereinbarungen wieder aufgenommen 

Die Programmvereinbarungen schaffen Anreize für die Kantone, die pädagogische und betriebliche Qualität der Betreuungsangebote zu verbessern, solche für Kinder mit Behinderungen auszubauen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Nationalrat hat nun beschlossen, diese vom Ständerat gestrichenen Programmvereinbarungen wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Dafür soll der Bund für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zum Stöckli hat die grosse Kammer entschieden, auf die Anknüpfung der Betreuungszulage an die Betreuung in einer Landessprache zu verzichten. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden, sofern der tatsächliche behinderungsbedingte Mehraufwand dies erfordert. Bei seinem Entscheid folgte der Nationalrat ausnahmslos den Mehrheitsanträgen seiner Bildungskommission (WBK-N).

Mit ausgewogener Vorlage leisten alle ihren Beitrag 

kibesuisse freut sich ausdrücklich, dass die grosse Kammer die Anliegen des Verbandes in Bezug auf Qualitätsentwicklung, Finanzierung und Chancengerechtigkeit aufgenommen hat. Vom Nutzen der familienergänzenden Bildung und Betreuung profitieren alle: Bund, Kantone, Gemeinden, Arbeitgebende und Eltern. Es sei daher nur fair, wenn das UKibeG – wie nun im Entwurf vorgesehen – auch alle in die Verantwortung nehme, erklärt kibesuisse-Präsidentin Franziska Roth. «In diesem austarierten System tragen alle dazu bei, dass heute das Wohl der Kinder gestärkt wird, damit sie sich in Zukunft besser entfalten und die Gesellschaft mitgestalten können.» 

Betreuungsqualität wird untersucht 

Nun geht die Vorlage zurück an den Ständerat, damit er diese rechtzeitig vor dem Auslaufen der provisorischen Anstossfinanzierung behandeln kann. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert und läuft noch bis Ende 2026. Zudem hat der Nationalrat ein Postulat der WBK-N zur Betreuungsqualität in den Kitas angenommen. Nun muss der Bundesrat einen Bericht zu den Qualitätsanforderungen und Arbeitsbedingungen in den Kitas erstellen. Er will dies in enger Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden tun.

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