UKibeG: Betreuungszulage um wichtige Elemente ergänzt
Im Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) sollen die Programmvereinbarungen mit Förderbereichen zu Qualität, Vereinbarkeit und Inklusion wieder aufgenommen und mit einem Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken ausgestattet werden. Dies hat die nationalrätliche Bildungskommission in ihren Anträgen zuhanden des Nationalrats beschlossen. kibesuisse unterstützt diesen Entscheid der Kommission.
Die nationalrätliche Bildungskommission (WBK-N) hat in ihrer Sitzung vom 28. März 2025 das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) fertig behandelt und für die Diskussion während der Sondersession des Nationalrats am 6. Mai bereinigt. Sie hat wie der Ständerat beschlossen, das UKibeG als indirekten Gegenvorschlag der Kita-Initiative gegenüberzustellen und dafür das ständerätliche Modell der Betreuungszulage als Grundlage zu nehmen.
Programmvereinbarungen sind wieder drin
Allerdings schlägt die WBK-N in mehreren Punkten substanzielle Änderungen vor. So beantragt sie, die Programmvereinbarungen wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen, die im Stöckli mit Stichentscheid des Ratspräsidenten gestrichen worden waren. Die Kommission ist nicht nur auf die ursprünglich vorgeschlagenen Förderbereichen wie beispielsweise den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder mit Behinderungen zurückgekommen. Sie hat auch beantragt, zwei weitere Förderbereiche zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu integrieren. Dafür soll der Bund für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Mindestbeschäftigungsgrad ist kein Thema
Die WBK-N schlägt auch vor, auf die Anknüpfung der Betreuungszulage an die Betreuung in einer Landessprache zu verzichten. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden, sofern der tatsächliche behinderungsbedingte Mehraufwand das rechtfertigt. Zuletzt lehnt es die Kommission ab, die Betreuungszulage an einen Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern zu binden – mit dem Verweis auf die komplizierte Umsetzung und Kontrolle im Falle einer solchen Regelung.
Mit ausgewogener Vorlage leisten alle ihren Beitrag
kibesuisse ist erfreut darüber, dass die WBK-N die Anliegen des Verbandes in Bezug auf Qualitätsentwicklung, Finanzierung und Chancengerechtigkeit berücksichtigt hat. «Es ist wichtig, dass die Vorlage gut austariert ist», hält kibesuisse-Präsidentin Franziska Roth fest. «Denn alle müssen ihren Beitrag leisten, damit die Kinder in der Schweiz sich entfalten können.» Deshalb begrüsst der Verband ausdrücklich die Anträge der Kommission für die Behandlung der Vorlage im Plenum des Nationalrats.
Medienmitteilung der nationalrätlichen Bildungskommission vom 28. März 2025: «WBK-N bringt Gegenvorschlag zur Kita-Initiative mit Einbezug von Programmvereinbarungen ein»