UKibeG: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) wird offiziell in Kraft treten – so viel ist klar. Unklar sind dagegen noch viele Punkte zur Umsetzung. Ergänzend zu den FAQ des Bundesamts für Sozialversicherungen hat kibesuisse ein eigenes Dokument erstellt, um seinen Mitgliedern Orientierungshilfe zu geben.
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde im Jahr 2024 vom Parlament zum letzten Mal bis Ende 2026 verlängert. An seiner Stelle hat das Parlament das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) erarbeitet und Ende 2025 verabschiedet. Zugleich ist das Gesetz der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)».
Am 2. Juli 2026 ist die Frist für das Referendum gegen das UKibeG ungenutzt verstrichen. Da das Initiativkomitee den Rückzug ihrer Kita-Initiative genau von dieser Bedingung abhängig gemacht hatte, wird nun das UKibeG offiziell in Kraft treten – frühestens am 1. Januar 2029.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist nun daran, die dazugehörige Verordnung zu erarbeiten, die Ende 2026 bzw. Anfang 2027 in die Vernehmlassung gehen soll. Parallel zu diesen laufenden Arbeiten hat das BSV FAQ zum UKibeG veröffentlicht, die aber nicht alle offenen Fragen abdecken.
kibesuisse hat sich deshalb entschieden, ergänzend zu den FAQ des BSV weitere, häufig gestellte und für unsere Mitglieder relevante Fragen zu sammeln und die dazugehörigen Antworten auf der Website aufzuschalten. Ziel des Verbandes ist es, sowohl eine erste Einordnung zu geben als auch eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten, um die Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
FAQ von kibesuisse
FAQ vom Bundesamt für Sozialversicherungen