Kanton Solothurn: Kita-Gesetz deutlich abgelehnt
kibesuisse ist enttäuscht über die deutliche Ablehnung des Kita-Gesetzes im Kanton Solothurn. 64,5 Prozent der Stimmberechtigten sagten Nein zur Vorlage, die auf eine finanzielle Entlastung für Familien, mehr gesetzliche Klarheit und bessere Rahmenbedingungen für die Institutionen abzielte. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 51 Prozent.
kibesuisse zieht aus dem Resultat vier Schlussfolgerungen:
Flickenteppich bleibt bestehen
Das Gesetz hätte Rahmenbedingungen geschaffen, um die familienergänzende Bildung und Betreuung (Kitas, Tagesfamilien, schulergänzende Tagesstrukturen) flächendeckend zu fördern. Damit verbunden wäre eine Verbesserung der Betreuungsqualität, faire Bedingungen für Institutionen sowie bessere Zugänglichkeit – auch in kleineren Gemeinden. Diese Ziele können nun vorläufig nicht erreicht werden.Belastung für Familien bleibt bestehen
Familien, insbesondere solche mit niedrigerem und mittlerem Einkommen, müssen weiterhin mit hohen Betreuungskosten und uneinheitlichen Subventionen rechnen. Ohne Betreuungsgutscheine in allen Gemeinden bleibt die finanzielle und organisatorische Belastung bestehen.Unsicherheit für Institutionen bleibt bestehen
Die Institutionen der familienergänzenden Bildung und Betreuung benötigen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, um ihr Angebot zu planen, Personal zu gewinnen und Qualität zu sichern. Das abgelehnte Gesetz hätte genau solche Sicherheit bringen können – etwa bezüglich Finanzierung, Standards und Entlastungen. Diese Chance ist jetzt vertan.Finanzielle und administrative Einwände haben überzeugt
Im Abstimmungskampf wurde auf die Pflichtaufgaben für Gemeinden, die Mehrkosten und den möglichen Steuerdruck hin. Diese Argumente haben offenbar stärker gewirkt als der umfassende Mehrwert der Vorlage.
«Den Volksentscheid gilt es zu respektieren, auch wenn der Kanton dadurch eine einmalige Chance verpasst hat», hält Franziska Roth unmissverständlich fest. Die kibesuisse-Co-Präsidentin und Solothurner Ständerätin nimmt nun die Gemeinden in die Pflicht. «Sie müssen den nächsten Schritt machen und dafür sorgen, dass Solothurn ein attraktiver Wohnkanton bleibt.» Zu diesem Zweck müssten sie die Angebote der familienergänzenden Bildung und Betreuung auf- und ausbauen. «Zudem haben die Gegner der Vorlage nicht darüber gesprochen, wie die Vorlage Familien mit der Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten entlastet hätte», bedauert die ausgebildete Heilpädagogin.
Aus dieser Analyse leitet kibesuisse drei Forderungen ab:
Konkrete Stellungnahme der kantonalen Behörden, wie und wann die Anliegen des Gesetzesentwurfs (z. B. bessere Betreuungsqualität und Zugänglichkeit, finanzielle Entlastung der Eltern) dennoch adressiert werden sollen.
Bildung einer überparteilichen Arbeitsgruppe, in welcher politische Parteien, Gemeinden, Eltern und Betreuungsinstitutionen vertreten sind. Diese sollen gemeinsam Lösungen ausarbeiten, um die vorhandenen kantonalen Defizite zu beseitigen – insbesondere in Bezug auf Chancengerechtigkeit und Bezahlbarkeit.
Kurz- und mittelfristige Übergangsmassnahmen wie beispielsweise finanziell abgestufte Unterstützungsmodelle, um Familien in Regionen mit unzureichendem Angebot zu entlasten und Institutionen zu stabilisieren.
Qualitativ hochstehende, zugängliche und bezahlbare familienergänzende Bildung und Betreuung ist einerseits eine Investition in die Zukunft, namentlich in die Entwicklung und das Wohl der Kinder. Zum anderen ist sie auch ein Mehrwert in der Gegenwart, konkret für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Attraktivität der Gemeinden. Das heutige Nein ist aus Sicht von kibesuisse deshalb ein Aufruf, um gemeinsam neue Wege zu finden und kreative Lösungen zu suchen.