04.12.2025

Kanton Schaffhausen: Finanzielle Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen einstimmig angenommen

Familien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die eine Betreuungsinstitution besuchen, sollen finanziell entlastet werden. Einstimmig hat sich der Schaffhauser Kantonsrat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 dafür ausgesprochen, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Mit diesem Entscheid müssen in Zukunft nicht mehr die Eltern die zusätzlichen Kosten für den Betreuungsaufwand tragen, sondern die öffentliche Hand ist dafür verantwortlich.

kibesuisse begrüsst ausdrücklich den Entscheid des Schaffhauser Kantonsrats zu dieser Vorlage, zu welcher der Verband bereits im Vernehmlassungsverfahren eine Stellungnahme eingereicht hatte. «Insbesondere freut sich kibesuisse darüber, dass die kritischen Punkte im parlamentarischen Prozess bereinigt wurden und der Kantonsrat nun einer Vorlage zugestimmt hat, die über den Vorschlag des Regierungsrates hinausgeht», betont Katrin Serries, Regionalleiterin Region Ostschweiz/FL. Beispielsweise sind nun die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr an eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile geknüpft. Zudem unterstützt der Verband, dass auch die Limitierung der Anzahl Betreuungsstunden aufgehoben wurde.

Aktuell ist noch nicht bekannt, wann die neue gesetzliche Lösung in Kraft tritt. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Umsetzungsarbeiten abgeschlossen sind.