UKibeG: Referendumsfrist ist abgelaufen – die Arbeit bei der Umsetzung geht weiter
Nach Ablauf der Frist am 2. Juli ist klar: Das Referendum gegen das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) ist nicht ergriffen worden. kibesuisse freut sich über diesen Teilerfolg, der die Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit verbessern wird. Zugleich ist sich der Verband bewusst, dass die Arbeit mit der nun anstehenden Umsetzung des Gesetzes weitergeht, das frühestens im Jahr 2029 in Kraft treten wird.
Neu: Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern
Am Donnerstag, 2. Juli 2026 ist die Frist für das Referendum gegen das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) ungenutzt verstrichen. Da die SP den Rückzug ihrer Kita-Initiative genau von dieser Bedingung abhängig gemacht hatte, ist es nun offiziell: Das UKibeG wird in Kraft treten. Dank dem neuen Gesetz werden erwerbstätige Eltern eine Betreuungszulage von 100 Franken pro Monat bei mindestens einem Betreuungstag pro Woche erhalten. Maximal sind es 500 Franken bei fünf Betreuungstagen.
Bundesverwaltung arbeitet Verordnung aus
Im Verlauf der parlamentarischen Beratung hat sich kibesuisse gemeinsam mit anderen Organisationen wie Alliance Enfance, Procap oder alliance F für die neue Gesetzeslösung eingesetzt. «Über diesen Teilerfolg freuen wir uns sehr», erklärt Franziska Roth. «Die Arbeit ist aber noch nicht abgeschlossen». Die Co-Präsidentin von kibesuisse spricht auf die nun anstehende Umsetzung des Gesetzes und die Klärung der Detailfragen an. Das dafür zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) arbeitet zurzeit unter Hochdruck an der Verordnung zum UKibeG, die Ende 2026 bzw. Anfang 2027 in die Vernehmlassung gehen soll.
Provisorische Anstossfinanzierung läuft aus
Damit ist klar: Das UKibeG wird frühestens am 1. Januar 2029 in Kraft treten, um den Kantonen und Ausgleichskassen Zeit zu geben, ihre Gesetze und Abläufe anzupassen. Zugleich wird das bisherige Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, die sogenannte provisorische Anstossfinanzierung, nach der letzten Verlängerung im Jahr 2024 Ende 2026 definitiv auslaufen. Bis dahin können auch entsprechende Gesuche eingereicht werden. Im anstehenden Umsetzungsprozess wird sich kibesuisse engagieren, damit die Interessen seiner Mitglieder berücksichtigt werden.
Zugang, Bezahlbarkeit und Qualität bleiben im Fokus
Mit dem UKibeG ist ein erster Schritt getan, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die bislang hohen Kosten für die familienergänzende Bildung und Betreuung in der Schweiz zu senken. Für die Studie «Where Do Rich Countries Stand on Childcare?», einen internationalen Vergleich des Unicef-Forschungsinstituts Innocenti zu Kinderbetreuungsmassnahmen in den OECD- und EU-Staaten, wurden vergleichbare Daten zur Familienpolitik mit Blick auf Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern ausgewertet. Zu den Indikatoren gehören der Zugang, die Bezahlbarkeit und die Qualität von Betreuungsangeboten für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Schweiz ist hier das Schlusslicht und bleibt auch dann unverändert teuer, wenn man die Löhne und die Kosten in Relation setzt. kibesuisse wird sich deshalb weiterhin für eine qualitativ hochstehende und bezahlbare familienergänzende Bildung und Betreuung einsetzen.
Zur Medienmitteilung
Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
Medienmitteilung der SP vom 2. Juli 2026: «Kita-Gesetz ist definitiv: Historischer Schritt für Familien und die Gleichstellung»
Unicef-Studie «Where Do Rich Countries Stand on Childcare?» vom 18. Juni 2021