UKibeG: Auf halbem Weg stehengeblieben
Der Bund soll sich weiterhin finanziell an den Programmvereinbarungen beteiligen. Dies hat der Ständerat bei der Beratung des Entwurfs über das Bundesgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) beschlossen. Im Gegensatz zum Nationalrat hat er aber die Förderbereiche gekürzt, allen voran die pädagogische und betriebliche Qualität und die Abdeckung der behinderungsbedingten Mehrkosten. Nun liegt es an der Einigungskonferenz, die Anpassungen zugunsten des Kindeswohls und der Chancengerechtigkeit vorzunehmen.
Stöckli unterstützt ebenfalls Programmvereinbarungen
Kern des Bundesgesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (UKibeG) ist die Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern, deren Kinder institutionell betreut werden. Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, die Programmvereinbarungen im UKibeG zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 100 Millionen Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stehen. Im Gegensatz dazu hatte der Nationalrat beschlossen, das Doppelte bereitzustellen.
Qualität fällt wieder weg
Differenzen zwischen den Räten gibt es neben der Höhe auch bei der Verwendung und den Förderbereichen. Der Ständerat hat in den Programmvereinbarungen einzig die Schliessung von Angebotslücken und die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen beibehalten. Die anderen Förderbereiche, allen voran die Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität, hat er im Gegensatz zur grossen Kammer abgelehnt. Weiter hält das Stöckli daran fest, die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache zu knüpfen und die Zulage für Eltern von Kindern mit Behinderungen bis zum doppelten Betrag auszurichten. Ein Minderheitsantrag von kibesuisse-Co-Präsidentin Franziska Roth, die genauso wie der Nationalrat maximal den dreifachen Betrag bereitstellen wollte, wurde knapp verworfen.
Der Bund nimmt sich aus der Pflicht
Entsprechend gemischt beurteilt Franziska Roth die Beschlüsse des Ständerats. Auf der einen Seite begrüsst sie, dass der Bund mit den Programmvereinbarungen ein Instrument erhält, um die Kantone gezielt in der familienergänzenden Bildung und Betreuung zu unterstützen. Auf der anderen Seite kritisiert die Co-Präsidentin von kibesuisse, dass der Ständerat den Betrag für die Programmvereinbarungen halbiert hat. «Es ist enttäuschend, dass der Ständerat nicht mehr Geld für unsere Kinder und die Chancengerechtigkeit bereitstellen will. Er nimmt damit den Bund faktisch aus der Verantwortung für die Finanzierung der institutionellen familienergänzenden Bildung und Betreuung.»
Vorlage kommt in die letzte Runde
Da nun beide Räte das UKibeG je zweimal behandelt haben, geht es in die Einigungskonferenz, die sich aus Mitgliedern der beiden Bildungskommissionen zusammensetzen wird. Anschliessend soll die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession fertig behandelt werden. Parallel zum UKibeG hat der Ständerat auch die Kita-Initiative behandelt. Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Betreuungsplätze ihrer Kinder ausgeben müssen. Dies geht der kleinen Kammer zu weit: Sie hat mit 28 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.