Überarbeitung der Lohn- und Anstellungsempfehlungen gestartet
kibesuisse hat entschieden, die bestehenden Lohn- und Anstellungsempfehlungen umfassend zu überarbeiten. Ziel ist es, die Empfehlungen praxisnah, verständlich und auf die aktuellen Gegebenheiten der Branche auszurichten. Dabei sollen auch die Perspektiven der Mitglieder einfliessen. Aus diesem Grund wurde im Januar eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus 12 Trägerschaften eingesetzt. Sie hat sich inzwischen zweimal getroffen und die nächsten Schritte festgelegt.
Fokus auf praxisnahen Lohnstrukturen
in den ersten Sitzungen hat die Arbeitsgruppe die Themenfelder für die Überarbeitung definiert. Im Zentrum steht zunächst die Anpassung der Lohntabelle. Dabei geht es vor allem darum, die bisherige Struktur zu vereinfachen und übersichtliche Lohnbänder zu schaffen. Diese sollen sich an der Praxis orientieren und auf aktuellen Branchendaten basieren. Als fachliche Grundlage dient die schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik. Die alle zwei Jahre durchgeführte Vollerhebung bildet die Lohnstrukturen in der Schweiz repräsentativ ab und liefert damit eine fundierte Basis für die Überarbeitung.
Veröffentlichung der neuen Empfehlungen
Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige und breit abgestützte Überarbeitung wichtiger ist als eine rasche Publikation. Deshalb wird sich die Veröffentlichung der neuen Lohn- und Anstellungsempfehlungen verzögern. Um ausreichend Zeit für die fachliche Ausarbeitung und die Einbindung weiterer Mitglieder in der abschliessenden Plausibilisierung bleibt, wurde der Zeitplan angepasst. Die Veröffentlichung der überarbeiteten Lohn- und Anstellungsempfehlungen ist derzeit auf Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen.
Zusammensetzung Arbeitsgruppe
Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wurde darauf geachtet, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen. Vertreten sind verschiedene Grossregionen der Schweiz sowie unterschiedliche Organisationsformen und Betriebsgrössen. Zudem sollen im weiteren Verlauf des Prozesses zusätzliche Mitglieder in die abschliessende Plausibilisierung der überarbeiteten Empfehlungen einbezogen werden. So wird sichergestellt, dass die Ergebnisse breit abgestützt und praxistauglich sind.