13.05.2026

Medienmitteilung: Kanton St. Gallen: kibesuisse empfiehlt ein Ja zur Totalrevision des KiBG

Am 14. Juni 2026 kommt das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) zur Abstimmung. In der Gesamtsicht überwiegen für kibesuisse deutlich die positiven Aspekte, etwa der chancengerechtere Zugang zu den Angeboten der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Deshalb empfiehlt der Verband den Stimmberechtigten, das totalrevidierte Gesetz anzunehmen. 

Gesetz war im Parlament unbestritten

Mit der Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) zielt der Kanton St. Gallen darauf ab, den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung ein modernes und einheitliches Subventionierungssystem zur Verfügung zu stellen. Der Kantonsrat hat das KiBG in der Wintersession 2025 deutlich angenommen, aber gegen diesen Entscheid wurde das Ratsreferendum ergriffen. Nun muss das Stimmvolk über das Gesetz an der Urne befinden.

Verband empfiehlt Gesetz zur Annahme 

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des KiBG hat der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) Ende Mai 2024 eine Stellungnahme eingereicht. Während gewisse Anliegen von kibesuisse erfreulicherweise in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind, haben sich andere Kritikpunkte politisch nicht durchgesetzt. Dessen ungeachtet beurteilt der Verband das Gesetz gesamthaft als positiv. Als Mitglied des überparteilichen Ja-Komitees empfiehlt kibesuisse daher den Stimmberechtigten, ein Ja in die Urne einzulegen.

Mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder 

Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden sollen sich mit jeweils 10 Millionen Franken an der Finanzierung beteiligen. Dadurch wird ein Mindestumfang definiert, um die Erziehungsberechtigten zu entlasten und ein einheitliches Subventionierungssystem zu garantieren. Diese sogenannte indirekte Subjektfinanzierung schafft wiederum die Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit. «Sei es in Kitas, Tagesfamilien oder schulergänzenden Tagesstrukturen: Kinder profitieren von stabilen und fördernden Umgebungen», erklärt Katrin Serries, Leiterin Region Ostschweiz und Liechtenstein bei kibesuisse. «Das Gesetz sorgt dafür, dass im ganzen Kanton der Zugang zu den Angeboten der familienergänzenden Bildung und Betreuung vereinheitlicht ist.»

Bessere Vereinbarkeit als weiterer Pluspunkt 

Bis anhin hängt es von den Gemeinden ab, ob die Erziehungsberechtigten Zugang zu Subventionen haben. Mit dem neuen Gesetz ist es für den Kanton einheitlich geregelt: Die Mindestvergünstigung steht allen Eltern im ganzen Kanton zur Verfügung – unabhängig vom Wohnort. Anders gesagt: Kanton und Gemeinden sind beide in der Pflicht. «Das Gesetz sorgt so für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf», führt Katrin Serries aus. «Die Unterstützungsbeiträge entlasten Familien finanziell und geben ihnen Wahlfreiheit in Bezug auf die Betreuungsform für ihre Kinder.» 

Medienmitteilung von kibesuisse 

Website des überparteilichen Ja-Komitees zur Totalrevision des KiBG