24.06.2025

Kanton St. Gallen: Ärgerliche Zusatzschlaufe bei Kinderbetreuungsgesetz

Der St. Galler Kantonsrat hat bei der Revision des Kinderbetreuungsgesetzes einen Systemwechsel bei der Förderung der Kinderbetreuung grundsätzlich genehmigt. Die Kommission muss aber nochmals über die Bücher, weil sich das Parlament über zwei Bedingungen für die Umsetzung nicht einig war. 

Im Kanton St. Gallen werden die Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung künftig stärker vereinheitlicht. Der Kantonsrat ist in der Sommersession mit 89 gegen 20 Stimmen auf das revidierte Kinderbetreuungsgesetz eingetreten. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP-Fraktion bezogen auf zwei wesentliche Umsetzungspunkte: den Beschäftigungsgrad der Erziehungsberechtigten sowie die einkommensabhängigen Unterstützungsbeiträge. 

Die FDP will die Unterstützungsberechtigung an einen Beschäftigungsgrad beider Elternteile von mindestens 140 Prozent knüpfen – anstellte der von der Regierung vorgesehenen 120 Prozent. Ebenso wollte die Partei durchsetzen, dass die Unterstützungsbeiträge einkommensunabhängig mit einer Pauschale pro Kind ausgewiesen werden. Die Vorlage ging deshalb zurück in die vorberatende Kommission, die diese Punkte klären soll. 

Im Vorfeld der Session hatte kibesuisse die Vorlage zur Annahme empfohlen. Umso mehr bedauert der Verband, dass der Kantonsrat sich aufgrund der Verzögerung erneut über die an und für sich unumstrittene Vorlage beugen muss.