22.05.2026

Kanton Baselland: Revision des FEB-Gesetzes kommt voran – Zugang für Familien bleibt zentral

In Bezug auf die Revision des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung, über das demnächst der Landrat beraten wird, unterstützt die zuständige Kommission den Gegenvorschlag des Baselbieter Regierungsrats. kibesuisse begrüsst die angepassten Regelungen zur Entlastung von Familien und zur Verbesserung von Familie und Beruf. Gleichwohl mahnt der Verband, Familien mit Teilzeitmodellen nicht zu benachteiligen.

Mit der Veröffentlichung des Berichts der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) ist im politischen Prozess zur Revision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Kommission unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» grundsätzlich und hat verschiedene Anpassungen vorgenommen. Als Nächstes wird die Vorlage im Landrat beraten.

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) begrüsst die politische Entwicklung ausdrücklich, weil sie Familien stärker entlastet sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Positiv bewertet der Verband insbesondere, dass die BKSK sich auf einen Mindestbeschäftigungsgrad von 120 Prozent bei zwei Erziehungsberechtigten geeinigt hat. Gemäss Kommissionsbericht wurden zuerst 140 Prozent diskutiert. Bei diesem Pensum wären jedoch rund 35 Prozent aller Baselbieter Familien vom Zugang zu den FEB-Subventionen ausgeschlossen, wie im Kommissionsbericht festgehalten wird.

Die nun vorgeschlagene Regelung mit 120 Prozent bei zwei erziehungsberechtigten Personen beziehungsweise 20 Prozent bei Alleinerziehenden stellt aus Sicht von kibesuisse einen gangbaren Kompromiss dar. Dennoch bleibt die Sorge bestehen, dass Mindestbeschäftigungsgrade Familien mit Teilzeitmodellen benachteiligen könnten. Der Verband wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass familienergänzende Kinderbetreuung möglichst allen Familien zugänglich bleibt.