Eingewöhnung von Säuglingen
Anmeldung offen

Eingewöhnung von Säuglingen

Pädagogik & Kindeswohl · Kindertagesstätten · Tagesfamilien · Zürich (DE)

Einfühlsamer Start in die Fremdbetreuung

Datum
Am 15.04.2027
Zeit
09:15 - 16:45
Ort
Zürich, Schulungsraum kibesuisse
Region
Zürich (DE)
Mitglied
220 CHF
Nichtmitglied
350 CHF

Beschreibung

Eine Eingewöhnung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Säuglinge abgestimmt ist, erleichtert den Übergang in die Fremdbetreuung und fördert ein sicheres Ankommen.

Was brauchen Säuglinge, um gut in der Kita oder Tagesfamilienbetreuung anzukommen?

Ziele

  • Verständnis für die individuellen Signale der Säuglinge entwickeln
  • Erkennen von Anzeichen, wann die Eingewöhnungsphase abgeschlossen ist und das Kind sich in der neuen Umgebung sicher fühlt
  • Vorbeugen typischer Missverständnisse und Fehleinschätzungen, die während der Eingewöhnung entstehen können

Zielgruppe

  • Betreuungspersonen in Tagesfamilien
  • Mitarbeitende in Kindertagesstätten

Inhalte

Der Kurs bietet umfassende Einblicke in die Grundlagen einer sanften Eingewöhnung von Säuglingen. Dabei wird besonders auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder eingegangen, um eine gezielte Sensibilisierung für ihre Signale zu fördern. Wie kann die Zusammenarbeit mit den Eltern durch klare Kommunikation und Transparenz gestärkt werden. Strategien werden entwickelt, um das Gelernte erfolgreich im Betreuungsalltag anzuwenden.

Methoden

  • Input
  • Diskussionen in Gruppen und Plenum
  • Reflektieren der eigenen Arbeit

Kursleitung

Carmen Amrein

EFZ Kleinkinderzieherin, Säuglings- und Wochenbettpflege WS, Kita-Leiterin, Verbundleiterin, Stabstelle Pädagogik, CAS Entwicklungspsychologische Beratung, SVEB Praxisausbildnerin

Subventionshinweise

WICHTIG für FaBe der Stadt Zürich: Kostenübernahme der Kurs- und Personalkosten

Unter diesem Link erfahren Sie mehr über die Kostenübernahme und wie Sie diese beantragen können.


Einzelne Kantone und/oder Stiftungen unterstützen Mitarbeitende von Betreuungsinstitutionen in ihren Aus- und Weiterbildungen. Für die Subventionsberechnung gilt der Arbeitskanton, sofern dieser vorhanden ist, ansonsten gilt der Wohnkanton. Einen Überblick zu den Subventionen finden Sie hier.


Bitte geben Sie im Anmeldefenster den entsprechenden Code gemäss nachfolgender Liste ein.


– Albert Koechlin Stiftung (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz; nur Bereich Tagesfamilie): Code D.AKS für CHF 60 Reduktion

– Nidwalden: Code D.NW für CHF 60 Reduktion

– Schwyz: Code D.SZ für CHF 60 Reduktion

– Glarus: Code D.GL für CHF 180 Reduktion

– St.Gallen: Code D.SG für CHF 160 Reduktion

– Fürstentum Liechtenstein: Code D.FL für CHF 60 Reduktion

– Basel-Landschaft (nur nicht-private): Code D.BL für CHF 160 Reduktion