19.05.2025

Medienmitteilung: Kanton Uri: Zurück auf Feld eins

Im Kanton Uri hat das Stimmvolk am Sonntag, 18. Mai 2025 das neue Kinderbetreuungsgesetz mit 57,5 Prozent abgelehnt. Lediglich die Gemeinde Altdorf sprach sich mit 58,8 Prozent für die Vorlage aus. kibesuisse nimmt mit grossem Bedauern dieses Ergebnis zur Kenntnis. Der Verband fordert die Urner Behörden deshalb dazu auf, trotz der Ablehnung des Gesetzes alternative Wege zu finden, um die Qualität und Zugänglichkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung sicherzustellen. 

Zu teuer für die Eltern

Die familienergänzende Bildung und Betreuung im Kanton Uri kostet die Eltern schweizweit am meisten, wie eine regionale Vergleichsstudie der Credit Suisse vom Mai 2021 gezeigt hat. Dessen ungeachtet können bloss 40 Prozent der Urner Haushalte mit Kindern Betreuungsgutscheine beantragen. Letztere sind auch nicht im ganzen Kanton verbreitet: Bisher haben zehn von 19 Gemeinden Betreuungsgutscheine eingeführt. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz wären alle Gemeinden im Kanton verpflichtet worden, Betreuungsgutscheine auszurichten – mit einer positiven Wirkung auf die Chancengerechtigkeit für alle Urner Familien. Zudem wäre gemäss Erläuterndem Bericht ein prozentualer Geschwisterbonus eingeführt worden. «Für viele Familien in Uri sind die Angebote der familienergänzenden Bildung und Betreuung nicht bezahlbar, gleichzeitig müssen die Eltern arbeiten gehen», betont Sabina Moor, Leiterin Region Zentralschweiz bei kibesuisse. «Das Kinderbetreuungsgesetz wäre deshalb ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen.»

Kinder verdienen Qualität 

Mit dem neuen Gesetz wären neu auch Tagesfamilienorganisationen finanziell vom Kanton unterstützt worden. «Damit hätten Eltern eine echte Wahlfreiheit in Bezug auf die Betreuungsform gehabt», erklärt Sabina Moor. Das heisst, Eltern hätten entscheiden können, ob ihr Kind in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreuen lassen möchten. Über die zusätzliche Objektfinanzierung durch den Kanton wären überdies finanzielle Mittel bereitgestanden, um die Rahmenbedingungen der Branche zu verbessern. «Alle wollen, dass Kinder gut betreut werden und sich gut entwickeln können. Das ist in jeder Branche gleich: Qualität kostet nicht nur, Qualität zahlt sich auch aus», so Sabina Moor, Leiterin Region Zentralschweiz bei kibesuisse. 

Betriebe von allen Seiten gefordert 

Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung sind zum einen aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels ohnehin schon sehr gefordert. Wie eine Umfrage des Verbandes ergeben hat, liegt die Austrittsquote von Mitarbeitenden in der familienergänzenden Bildung und Betreuung mit 30 Prozent dreimal höher als üblich. Zum anderen stehen sie wirtschaftlich unter Druck: Jede dritte Kindertagesstätte schreibt Verluste. Damit ist klar: Das Nein zum Kinderbetreuungsgesetz wird den Betrieben weitere Steine in den Weg legen.

Keine Fortschritte für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen 

Zuletzt wäre neu die finanzielle Unterstützung für die Abklärung und die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen gesetzlich verankert worden. Besonders begrüssenswert war, dass der Kanton dabei auch die Betreuung in Tagesfamilienorganisationen berücksichtigt hätte. Aus Sicht von kibesuisse stehen nun die Behörden in der Pflicht, trotz der Ablehnung des Gesetzes die Bezahlbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit der Angebote der familienergänzenden Bildung und Betreuung zu gewährleisten. 

Medienmitteilung von kibesuisse 

Bericht zum Kinderbetreuungsgesetz und Verordnung vom 26. März 2024 

CS-Studie vom Mai 2021 «So viel kostet ein Kitaplatz in der Schweiz: Kinderbetreuungskosten im regionalen Vergleich» 

Medienmitteilung von kibesuisse vom 7. Dezember 2023: «Umfrage in Kita-Branche: Ungenügende Finanzierung ist die Achillesferse»