08.07.2026

kibesuisse reicht Stellungnahme zur Totalrevision des Volksschulgesetzes im Kanton SG ein

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) bedauert, dass die beim Teilprojekt (2023) sowie bei der Anhörung (Mai 2024) eingebrachten Kritikpunkte in der vorgelegten Gesetzesrevision kein Gehör fanden. 

Deshalb nutzt kibesuisse die Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung diese Punkte in seiner Stellungnahme nochmals einzubringen. Hauptkritikpunkt ist die Angebotslücke für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, welche die Regelschule besuchen und gleichzeitig Angebote der schulergänzenden Bildung und Betreuung nutzen.

Die aktuelle Ausgestaltung des Volksschulgesetzes führt zu einer systematischen Lücke im Gesamtsystem der Förderung. Während sonderpädagogische Massnahmen für den Unterrichtsbereich vorgesehen sind, bleiben andere Bildungs- und Betreuungsorte unberücksichtigt, obwohl sie integraler Bestandteil des Alltags vieler Kinder sind. Ohne Einbezug der schulergänzenden Bildung und Betreuung bleibt der Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen in der Praxis unvollständig und führt zu Ungleichbehandlungen im Alltag der betroffenen Kinder. Da der Förderbedarf eines Kindes nicht an der «Türschwelle» zwischen Regelschule und schulergänzender Betreuung endet, sind sonderpädagogische Massnahmen zwingend für die schulergänzende Betreuung zu integrieren. kibesuisse äussert sich in seiner Stellungnahme zu ausgewählten Artikeln, welche die schulergänzenden Tagesstrukturen betreffen.