18.06.2026

Kanton St. Gallen: Lösung für behinderungsbedingte Mehrkosten rückt näher

Mit dem III. Nachtrag zum Behindertengesetz hat der St. Galler Kantonsrat eine neue Finanzierungslösung für behinderungsbedingte Mehrkosten in der familienergänzenden Bildung und Betreuung verabschiedet. kibesuisse freut sich über diesen Teilschritt, doch das letzte Wort wird das Stimmvolk aufgrund des obligatorischen Finanzreferendums an der Urne haben. 

Der St. Galler Kantonsrat hat in seiner Juni-Session die drei Nachträge zum Behindertengesetz (BehG) definitiv verabschiedet. Im Gesetzgebungsprozess war der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) als Mitglied der Begleitgruppe für den III. Nachtrag involviert, welcher die inklusive familienergänzende Bildung und Betreuung betrifft. Nun wurde der Nachtrag mit 74 zu 41 Stimmen deutlich angenommen. 

Damit erhält der Kanton St. Gallen eine neue Finanzierungslösung für behinderungsbedingte Mehrkosten in der familienergänzenden Bildung und Betreuung. «Über dieses positive Ergebnis freuen wir uns sehr», erklärt Katrin Serries, Leiterin Region Ostschweiz und Liechtenstein. 

Eine letzte Hürde steht allerdings noch aus: die Volksabstimmung vom 29. November 2026. Diese ist aufgrund des obligatorischen Finanzreferendums nötig. Bei Annahme der Vorlage soll der III. Nachtrag zum BehG bereits per 1. Januar 2027 vollzogen werden. «Dies ist ein Meilenstein für die inklusive familienergänzende Bildung und Betreuung im Kanton St. Gallen», hält Katrin Serries weiter fest. 

Stellungnahme von kibesuisse