12.06.2026

Kanton Baselland: Landrat stimmt Gesetzesrevision einstimmig zu

kibesuisse begrüsst den Entscheid des Baselbieter Landrats, die Revision des FEB-Gesetzes mit 77 zu 0 Stimmen anzunehmen. Die einstimmige Zustimmung ist ein wichtiges Signal, um die familienergänzende Bildung und Betreuung im Kanton weiterzuentwickeln.

Mit grosser Freude nimmt der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) zur Kenntnis, dass der Landrat die Revision des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) einstimmig verabschiedet hat. Diese Revision war als Gegenvorschlag zur kantonalen Kita-Initiative ausgearbeitet worden. Der deutliche Entscheid unterstreicht zum einen den breiten politischen Rückhalt für die vorgesehenen Verbesserungen. Zum anderen zeigt er insgesamt die Bedeutung einer starken familienergänzenden Bildung und Betreuung für Familien, Kinder und Gesellschaft.

Ebenfalls positiv wertet kibesuisse die Ankündigung der SP, ihre Kita-Initiative zurückzuziehen. Damit zeichnet sich ein Weg ab, der eine raschere Umsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen könnte.

Der politische Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Gegen die Gesetzesrevision kann weiterhin das Referendum ergriffen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird die Vorlage dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. Falls kein Referendum eingereicht wird, kann das revidierte Gesetz ohne Volksabstimmung in Kraft treten. Der Regierungsrat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu gegebener Zeit festlegen.

Für kibesuisse stellt der heutige Entscheid des Baselbieter Landrats einen wichtigen Meilenstein dar. Der Verband wird die weiteren Entwicklungen zur Wahrung der Interessen seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.