04.02.2025

Kanton Aargau: Aargauer Regierungsrat erleichtert Verpflegungsregelung in der familienergänzenden Bildung und Betreuung

Der Aargauer Regierungsrat hat am Mittwoch, 22. Januar 2025 die Änderung der Gastgewerbeverordnung (GGV) mit Inkrafttreten per 1. März 2025 beschlossen. Darin enthalten ist die Neuregelung, wonach in Betrieben und Einrichtungen, die dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) unterstellt sind, für die Erbringung der Verpflegung im Rahmen ihrer Betreuungsaufgabe kein Fähigkeitsausweis erforderlich ist.