Übernachtungen in Kitas brauchen Bewilligung
Auch für einmaliges Anbieten von Übernachtungen braucht es für das Personal eine Ausnahmebewilligung des kantonalen Arbeitsinspektorats.
Umfassende Abklärungen beim SECO haben ergeben, dass eine Nachtarbeit für Mitarbeitende von Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich verboten ist. In begründeten Fällen kann das SECO Ausnahmebewilligungen erteilen. Auch die einmaligen Übernachtungen, die traditionell vor allem in Kitas angeboten werden, unterliegen dem Arbeitsgesetz und bedürfen einer Ausnahmebewilligung des kantonalen Arbeitsinspektorats. Kibesuisse hat ein Formular erarbeitet, mit welchem Sie auf einfache Weise eine Bewilligung für eine solche Übernachtung einholen können, wenn Sie sich an gewisse Rahmenbedingungen halten. Das Formular steht Mitgliedern im kibesuisse Intranet zur Verfügung.