Stadt Zürich: Evaluationsbericht Krippenaufsicht
Evaluationsbericht zur Arbeit der Krippenaufsicht stützt rechtliche Beurteilung des Bezirksrats.
Aufgrund der von den Trägerschaften und der Politik vorgebrachten Kritik, die Krippenaufsicht sei zu restriktiv, hat das Sozialdepartement eine externe Evaluation durch «Interface Politikstudien Forschung Beratung» in Auftrag gegeben.
Von den insgesamt vier im Bericht dargelegten Empfehlungen widmet sich eine der flexibleren Handhabung bei Gruppengrössen (in Zusammenhang mit der Altersstruktur) und Räumlichkeiten. Namentlich sei der heute rechtlich vorhandene Ermessensspielraum grosszügiger auszuschöpfen. Ein Vergleich mit anderen Krippenaufsichten zeigte, dass die Aufsicht der Stadt Zürich die gesetzlichen Grundlagen äusserst restriktiv auslegt. Empfohlen wird entsprechend ein (verstärkter) Austausch mit dem AJB Kanton ZH, welches mit seiner ganzheitlicheren Qualitätsbetrachtung in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht habe.
Zu einem weiteren zentralen Anliegen von kibesuisse, das sich auch in unseren Betriebsrichtlinien wiederfindet, macht die Evaluation hingegen eine gegenteilige respektive undifferenzierte Empfehlung. So empfiehlt der Bericht gestützt auf die heute gültigen kantonalen Regelungen keine systematischen Überbelegungen zuzulassen.
Das Sozialdepartement hat noch nicht kommuniziert, ob und in welchem Umfang die Krippenaufsicht den Empfehlungen Folge leisten wird. Auch unklar ist zum heutigen Zeitpunkt, welchen Einfluss die neue Gesetzgebung, welche voraussichtlich per 1.1.2020 in Kraft tritt, darauf haben wird. Heute bereits klar ist aber, dass das AJB leider die Aufsichtsfunktion aufgrund des Wegfalls der Delegationsnorm mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung nicht mehr wahrnehmen kann.