11.05.2020
Öffentliche Hand kommt im Kanton St. Gallen für Ertragsausfälle der Kinderbetreuungseinrichtungen auf
Der Kanton St. Gallen hat bestätigt, dass die öffentliche Hand für die Ertragsausfälle der Kitas aufkommen wird.
Die finanzielle Unterstützung der Kindertagestätten läuft im Kanton St. Gallen über die Gemeinden. Der Kanton gibt daher die Bundesbeiträge an diese weiter. Für Trägerschaften in Gemeinden, in welchen die Unterstützung nicht rechtzeitig zustande kommt, bietet der Kanton zinslose Darlehen an. Diese müssen von den Gemeinden zurückbezahlt werden.
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