01.11.2017

Kanton Zürich: Neues Kinder- und Jugendheimgesetz

Das neue Gesetz bringt auch Änderungen für Kitas und schulergänzende Betreuung.

Der Kantonsrat Zürich stimmt dem neuen Kinder- und Jugendheimgesetz zu. Neben zentralen Änderungen vorallem im Bereich der Beitragspflicht der Eltern, betrifft das neue Gesetz auch die familien- und schulergänzende Betreuung. Für Kitas und Horte lockerte der Kantonsrat einige Vorschriften. Neu müssen erst Einrichtungen, die wöchentlich mehr als 25 Betreuungsstunden und sieben oder mehr Plätze anbieten, eine Bewilligung einholen. Bisher lag die Grenze bei sechs Plätzen und 20 Stunden.

Eine weitere Änderung betrifft die heilpädagogische Früherziehung. Der Anspruch darauf endet neu mit dem Kindergartenstart, anstatt wie bis anhin beim Eintritt in die erste Klasse. Heilpädagogischen Früherzieher/-innen fürchten nun um die Qualität ihres Angebots.

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