07.03.2024

Kanton Thurgau: Vernehmlassung zum neuen Gesetz über Kind, Jugend und Familie

Im Kanton Thurgau soll dank des neuen Gesetzes über Kind, Jugend und Familie (KJFG) das Angebot an familienergänzender Bildung und Betreuung neu flächendeckend zur Verfügung stehen und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) gefördert werden. kibesuisse begrüsst in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung sehr, dass sich der Kanton Thurgau künftig finanziell an den Kosten der familienergänzenden Bildung und Betreuung beteiligen will und die Subventionierung vereinheitlicht wird. 

Im Gegenzug fehlt im Gesetzestext ein klares Bekenntnis zu zusätzlichen Investitionen in die Qualitätsentwicklung für alle Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Dies bedauert kibesuisse sehr. Eine Tarifreduktion, um Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entlasten, reicht als alleiniger Fokus nicht aus. Das neu zu schaffende Fördersystem muss neben dieser Reduktion zusätzlich die Qualitätsentwicklung der familienergänzenden Bildung und Betreuung UND deren Finanzierung unterstützen.

Zur Stellungnahme