Kanton Nidwalden: Gesetzesrevision Kinderbetreuung
Kanton Nidwalden: Gesetzesrevision Kinderbetreuung
Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz sollen die Elterntarife mittels Gemeindebeiträge (Subjektfinanzierung) neu ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 72'000 (vorher CHF 64'000) subventioniert werden. Die Qualität der Betreuungsangebote wird mittels kantonaler Beiträge (Objektfinanzierung), welche explizit eine nachweisliche Investition in die Qualität der Betreuung voraussetzen, gefördert. Zudem gibt es auch kantonale Beiträge für das Anbieten von Lehrstellen für Fachmann/-frau Kinderbetreuung mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Der Regierungsrat vom Kanton Nidwald ist überzeugt, dass neben einem ausreichenden Platzangebote auch ein angemessener Standard der Betreuung von Bedeutung ist.
Kibesuisse unterstützt die Bindung der kantonalen Beiträge (Objektfinanzierung) an qualitätsentwicklungsfördernde Vorgaben sehr.