Vernehmlassungen

Konstruktive Stellungnahmen

kibesuisse beteiligt sich auf Ebene des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde an Vernehmlassungen zu politisch relevanten Geschäften, wie beispielsweise Kinderbetreuungsgesetzen. In Stellungnahmen werden die Meinungen und die Standpunkte des Verbandes zum jeweiligen Vorstoss festgehalten und an die Behörden verschickt.

Vernehmlassungen auf nationaler Ebene

März 2024 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) (Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte)
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kibesuisse begrüsst, dass der Bundesrat grosse Lücken bezüglich einer kindgerechten Justiz anerkennt. Der Verband bedauert aber, dass nun ein Vorschlag zur Vernehmlassung gelangt, der nicht geeignet ist, sie zu schliessen. In seiner Stellungnahme lehnt er die vorgeschlagenen Anpassungen der KJFV als Umsetzung der Motion Noser ab. Stattdessen fordert kibesuisse das Eidgenössische Departement des Innern auf, eine Botschaft auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Diese soll dem Kern der Motion und der legislativen Forderung nachkommen, nämlich der Schaffung einer entsprechenden Ombudsstelle für Kinderrechte. Der Bedarf für eine solche Stelle, die im Direktkontakt Kindern hilft, ihre Rechte einzufordern, ist klar gegeben, aber noch nicht nachhaltig abgedeckt. 

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November 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
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Die gewaltfreie Erziehung soll zu einer gesellschaftlichen Norm werden. Deshalb spricht sich kibesuisse klar für die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch aus. Die Notwendigkeit ist nicht nur unbestritten, sondern zugleich ein starkes Signal. Ebenso begrüsst der Verband, dass die Prävention im Zentrum steht und die Eltern mit Beratungsangeboten unterstützt werden. 

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September 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über das Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 (Entlastungspaket 2025)
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kibesuisse spricht sich klar gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aus, das heisst, gegen die geplante Senkung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer zur teilweisen Kompensation des vorgesehenen Bundesengagements in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Stattdessen schlägt der Verband vor, vertieft die Frage zu analysieren, ob es auch andere Entlastungsmassnahmen gibt, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Es erweckt nämlich den Eindruck, als hätte sich der Bundesrat auf das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) eingeschossen und andere Möglichkeiten gar nicht in Erwägung gezogen. Der Bundesrat hat mit dem UKibeG die Gelegenheit zu beweisen, dass die Förderung der familienergänzenden Bildung und Betreuung nicht bloss ein Lippenbekenntnis ist, sondern dass es ihm ernst damit ist und den Worten auch Taten folgen lässt. 

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August 2023 – Fragebogen zur Konsultation über den Aktionsplan 2.0 der Nationalen Strategie zu Impfungen (NSI)
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kibesuisse begrüsst, dass der Aktionsplan der nationalen Strategie zu Impfungen (NSI) weiterentwickelt wurde und den Erkenntnissen Rechnung trägt, die aus den Erfahrungen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie gewonnen wurden. Der Verband weist darauf hin, dass im ganzen Aktionsplan ausschliesslich von «Kindertagesstätten» die Rede ist. Der Aktionsplan sollte aber alle drei Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung berücksichtigen. Zuletzt appelliert kibesuisse, die Branche von Anfang an mitzudenken und bei der Organisation und Koordination einzubeziehen. Konkret soll der Verband als relevanter Akteur für die jährliche Tagung zur Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigt werden.

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April 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Zivildienstgesetz und im Militärgesetz
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Mit Änderungen in verschiedenen Gesetzen will der Bundesrat den angeblichen Unterbestand in Zivilschutzorganisationen bekämpfen. kibesuisse unterstützt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf gewisse Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Der Verband lehnt es aber entschieden ab, Zivildienstpflichtige für Einsätze im Zivilschutz zu verpflichten. Damit würden nicht nur beide Dienstpflichtformen vermischt, sondern die Zivis würden auch für die Einsätze in den Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung fehlen. 

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Dezember 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Verordnungsentwürfe für den Fall einer Strommangellage
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Eine Strommangellage wäre für die Organisationen mit familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen einschneidend. Vor diesem Hintergrund warnt kibesuisse eindringlich davor, vergangene Fehler zu wiederholen und bei einer Strommangellage die familienergänzende Bildung und Betreuung aussen vor zu lassen. Konkret fordert der Verband, dass Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen hinsichtlich der Verwendung elektrischer Energie zu den lebenswichtigen Dienstleistungen gezählt werden.

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September 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Verordnungsentwürfe für den Fall einer Gasmangellage
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In den ersten Entwürfen der Verordnungen, die aufgrund der Coronapandemie erlassen werden mussten, gingen die Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen vergessen. Angesichts dieser Überlegungen warnt kibesuisse eindringlich davor, denselben Fehler zu wiederholen und bei einer Gasmangellage die familienergänzende Bildung und Betreuung aussen vor zu lassen. Konkret fordert der Verband, dass Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen zu den sogenannten geschützten Verbrauchern beziehungsweise zu den «grundlegenden sozialen Diensten» gezählt werden.

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Juli 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 der WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»
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Mit einem neuen Gesetz soll sich der Bund an den Kosten der familienergänzenden Bildung und Betreuung zur Entlastung der Eltern beteiligen. Für die dringend notwendige Qualitätsentwicklung ist aber nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heissen Stein vorgesehen. Dabei trägt eine gute pädagogische Qualität der Angebote nicht nur zu einer positiven Entwicklung der Kinder bei, sondern sie wirkt dem akuten Fachkräftemangel in der familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsbranche entgegen. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) fordert in seiner Stellungnahme zur Vorlage paritätische Investitionen: Für jeden Franken zur Senkung der Elternbeiträge braucht es zugleich einen Franken für die Qualitätsentwicklung.

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Vernehmlassungen auf kantonaler und kommunaler Ebene

März 2024 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über das Gesetz über Kind, Jugend und Familie (KJFG) im Kanton Thurgau
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Im Kanton Thurgau soll dank des neuen Gesetzes über Kind, Jugend und Familie (KJFG) das Angebot an familienergänzender Bildung und Betreuung neu flächendeckend zur Verfügung stehen und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) gefördert werden. kibesuisse begrüsst in seiner Stellungnahme sehr, dass sich der Kanton Thurgau künftig finanziell an den Kosten der familienergänzenden Bildung und Betreuung beteiligen will und die Subventionierung vereinheitlicht wird.

 

Im Gegenzug fehlt im Gesetzestext ein klares Bekenntnis zu zusätzlichen Investitionen in die Qualitätsentwicklung für alle Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Dies bedauert kibesuisse sehr. Eine Tarifreduktion, um Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entlasten, reicht als alleiniger Fokus nicht aus. Das neu zu schaffende Fördersystem muss neben dieser Reduktion zusätzlich die Qualitätsentwicklung der familienergänzenden Bildung und Betreuung UND deren Finanzierung unterstützen. 

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Oktober 2023 – Fragebogen zur Vernehmlassung betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die finanzielle Entlastung zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
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kibesuisse begrüsst sehr, dass der Kanton Schaffhausen den finanziellen Mehraufwand, der sich bei der Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ergibt, mit einer gesetzlichen Grundlage regeln möchte. Der Verband bemängelt, dass in der Formulierung ausschliesslich von Kitas die Rede ist. Tagesfamilienorganisationen werden dagegen in diesem Kontext nirgends erwähnt. Werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Tagesfamilienorganisationen betreut, so soll auch hier der finanzielle Mehraufwand entsprechend abgegolten werden. 

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August 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über das Projekt Zug+ zur flächendeckenden Sicherstellung der Kinderbetreuung
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kibesuisse begrüsst sehr, dass sich der Kanton Zug künftig mit einem wesentlichen finanziellen Beitrag an den Kosten der familienergänzenden Bildung und Betreuung beteiligen will. Gleichwohl sieht der Verband in gewissen Punkten der vorliegenden Teilrevisionen noch Verbesserungsbedarf. Konkret sind dies die fehlende Finanzierung für Qualität in Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen, die zu tief angesetzten Normkosten und die fehlende subventionierte Betreuung von Schulkindern in Tagesfamilien. 

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August 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Bericht «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St. Gallen»
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Der Bericht «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St. Gallen» zeigt die Situation von Familien im Kanton in vier grossen Themenbereichen auf. Er beschreibt die bestehenden kantonalen Leistungen und Unterstützungsmassnahmen für Familien sowie Zuständigkeiten und Schnittstellen. kibesuisse begrüsst sehr, dass mit dem vorliegenden Bericht der Handlungsbedarf bestehender Systeme benannt wird und die Weiterentwicklung dieser im Zentrum steht. Der Verband sieht in gewissen Punkten des vorliegenden Berichts Verbesserungsbedarf, die im Folgenden ausgeführt werden. Er bedauert, dass insbesondere der Handlungsbedarf und das Entwicklungspotenzial häufig recht allgemein und «schwammig» gehalten sind und keine konkrete Umsetzungsabsichten formuliert werden. 

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Juni 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Entwurf eines kantonalen Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) im Kanton Luzern
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Der Kanton Luzern will Vorpraktika für Arbeitnehmende in privaten Kindertagesstätten in einem Normalarbeitsvertrag (NAV) regeln. Ein NAV taugt als Mittel weder zur Lösung der strukturellen Probleme noch konkret zur Reduzierung der Vorpraktika. Deshalb beantragt kibesuisse in seiner Stellungnahme, dass der Kanton Luzern auf die Einführung des NAV Kita verzichtet. Vielmehr soll die Ausarbeitung eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes vorangetrieben werden.

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Juni 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Kinder-, Familien- und Jugendförderung (FKJV) im Kanton Bern
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Die für die familienergänzende Bildung und Betreuung relevante FKJV soll revidiert werden. Unglücklicherweise könnten sich viele der angedachten Anpassungen als kontraproduktiv für die Branche erweisen. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung der FKJV hat kibesuisse auf die entsprechenden Risiken hingewiesen und Änderungen vorgeschlagen. 

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Mai 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Weisungen zur schulergänzenden Betreuung im Kanton Uri
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Grundsätzlich begrüsst kibesuisse, dass mit den vorliegenden Weisungen Mindestanforderungen an schulergänzende Tagesstrukturen definiert werden. Inhaltlich wurde dafür die richtige «Flughöhe» gefunden. Nicht befriedigend gelöst wird die Aufsicht der schulergänzenden Angebote. Hier besteht Unklarheit, wie die Bewilligung und Aufsicht nach PAVO im Kanton Uri erfolgt und wie sich die vorliegende Weisung in Bezug auf die bereits bestehende Verordnung über Betreuungseinrichtungen vom 1. Januar 2019 verhält.

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April 2023 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der Schulischen Beitragsverordnung im Kanton Uri
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kibesuisse begrüsst sehr, dass sich der Kanton Uri künftig an den Kosten zur Führung von schulergänzenden Tagesstrukturen in den Gemeinden beteiligen soll und damit einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit/Ausbildung und Familie leistet. Der Verband bedauert allerdings, dass sich der Kanton für den Betreuungsschlüssel diese Empfehlungen der SODK und EDK nicht zu Herzen nimmt. Zudem sollten sich die Vorgaben zu Personal und Betreuungsschlüssel in den Beiträgen des Kantons und damit auch in den Mindestbeiträgen der Gemeinden widerspiegeln. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie tatsächlich wirksam zu verbessern, reichen zu guter Letzt die geförderten Betreuungsangebote nicht aus, da sie ausschliesslich auf Elemente unmittelbar vor und nach dem Unterricht reduziert sind.

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Dezember 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen
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Der Kanton St. Gallen passt in einem Nachtrag das kantonale Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) an und erhöht die jährlichen Mittel von 5 auf 10 Millionen Franken. Allerdings wird die Qualitätsentwicklung der familienergänzenden Bildung und Betreuung nicht berücksichtigt. Daher fordert kibesuisse in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung, dass die Qualität und deren Finanzierung umfassend in den kommenden, in Aussicht gestellten Nachtrag einfliessen und gesetzlich verankert werden.

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November 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Kanton Zürich
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In der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) fehlt zum einen die Qualitätsentwicklung. Zum anderen fokussiert der Gesetzesentwurf allein auf die Finanzierung von Kitas. Kibesuisse fordert in seiner Stellungnahme, dies zu korrigieren. Die Qualitätsentwicklung ist zentral und muss von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Und Tagesfamilien müssen als gleichwertiges Angebot der familienergänzenden Bildung und Betreuung gelten.

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März 2022 – Stellungnahme zur Vernehmlassung zum XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule), Kt. St. Gallen
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kibesuisse begrüsst es, dass der Kanton St. Gallen mit diesem Gesetzesentwurf eine verbindliche Grundlage schafft, Schulträger*innen hinsichtlich eines Angebotes für eine «bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung der Schulkinder ab dem Eintritt in den Kindergarten» zu verpflichten. Allerdings sieht kibesuisse das Vorhandensein eines Angebotes an schulergänzender Bildung und Betreuung ab dem Kindergartenalter als keine bahnbrechende Errungenschaft an, sondern als eine logische Konsequenz aus den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie nach Chancengerechtigkeit.

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Dezember 2021 – Stellungnahme zur «Revision von Schulgesetz und Schulverordnung», Kanton Uri
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kibesuisse begrüsst es sehr, dass der Kanton Uri im revidierten Gesetz neu die Tagesstrukturen und Tagesschulen verankert. Allerdings bedauert der Verband es ebenso sehr, dass lediglich eine «kann-Formulierung» aufgenommen wurde und es damit den Gemeinden und dem Kanton weiterhin freisteht, ein Angebot zur Verfügung zu stellen – unabhängig davon, ob eine Nachfrage besteht oder nicht.

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November 2021 – Stellungnahme zur Totalrevision «Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden»
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kibesuisse begrüsst den in der Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden vorgesehenen Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Ebenso begrüsst kibesuisse sehr, dass die Bildung und Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der Gesetzesrevision verankert werden soll. 

Aus Sicht der Frühen Förderung und mit Blick auf das Kindswohl vermisst kibesuisse jedoch, dass der Kanton Graubünden die Gesetzesrevision nicht dazu nutzt, die Bildungsthematik und Qualitätsförderung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung mit aufzunehmen. Mit dem alleinigen Fokus auf die kostenneutrale Umsetzung wird eine grosse Chance, die positive Entwicklung von Kindern mittels geeigneter Finanzierung zu fördern, verpasst.

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Juni 2021 – Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Planungsbericht Gleichstellung 2022-2025
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kibesuisse hat Stellung genommen zum Planungsbericht Gleichstellung 2022-2025 des Kantons Luzern. Der Verband begrüsst, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Ausführungen als zentraler Faktor für eine chancengerechte Ausgestaltung der Lebensentwürfe bezeichnet wird und dem Ausbau der familienergänzenden Strukturen eine hohe Bedeutung zukommt. Kibesuisse bedauert aber sehr, dass der Planungsbericht ausschliesslich bereits bestehende, strukturelle Massnahmen vorschlägt. Eine zusätzliche Investition in eine gute Qualität der familienergänzenden Bildung und Betreuung trägt nachweislich und längerfristig zur Zielerreichung einer höheren Autonomie und Chancengerechtigkeit bei. Kibesuisse fordert deshalb ergänzende Ziele in den entsprechenden Handlungsfeldern.

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Juni 2021 – Stellungnahme zur Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
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kibesuisse wurde zur Konsultation zu den Ausführungsverordnungen zum Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) eingeladen. Das Gesetz wurde im März 2021 vom Grossen Rat verabschiedet. Für die Umsetzung sind Verordnungsbestimmungen nötig. Der Verband hat in Zusammenarbeit mit dem Beirat und weiteren Partnern eine detaillierte Stellungnahme zur Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) erarbeitet.

kibesuisse begrüsst, dass Praktikant*innen neu vom Betreuungsschlüssel ausgeschlossn werden. Der Verband ist allerdings der Meinung, dass die Artikel zum Personal (Artikel 13 FKJV) sowie dem Betreuungsschlüssel (Artikel 15 FKJV) einer detaillierten Überarbeitung bedürfen. Zudem appelliert kibesuisse an die Verantwortlichen, die gesamte Verordnung nochmals aus der Sicht des Kindes zu prüfen und die Regelungen konsequent auf das Kindswohl auszurichten.

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März 2021 – Stellungnahme von kibesuisse Region Ostschweiz und Liechtenstein zur Vernehmlassung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
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kibesuisse begrüsst es sehr, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit diesem Gesetzesentwurf eine verbindliche Grundlage schafft, um die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung auf Kantons- und Gemeindeebene einheitlich zu regeln. Ebenso begrüsst der Verband es sehr, dass in dem Gesetzesentwurf alle drei institutionellen Betreuungsformen – Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen sowie Tagesfamilien – berücksichtigt werden. 

Auch begrüsst der Verband das verfolgte Ziel, mit den Subventionsbeiträgen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützten und damit auch explizit Anreize zu erhöhter Erwerbstätigkeit (Abfederung Fachkräftemangel) zu schaffen. 

Aus Sicht der Frühen Förderung und mit Blick auf das Kind vermissen wir, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden den Gesetzesentwurf nicht dazu nutzt, um neben der kantonsübergreifenden Senkung der Elternbeiträge auch die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu fördern. Unseres Erachtens ist der Gesetzesentwurf mit dem alleinigen Fokus auf die Tarifreduktion für Eltern zu einseitig und vernachlässigt die Wichtigkeit der Qualitätsförderung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Damit wird eine grosse Chance, die positive Entwicklung von Kindern mittels geeigneter Finanzierung zu fördern, verpasst. 

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Februar 2021 – Stellungnahme zur Vernehmlassung «Frühe Förderung im Kanton St. Gallen»
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kibesuisse hat zum Vernehmlassungsverfahren «Frühe Förderung - Auswertung Strategie 2015 bis 2020 und Strategie 2021 bis 2026» im Kanton St. Gallen eine Stellungnahme eingereicht.

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Januar 2021 – Stellungnahme zur Vernehmlassung «Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung im Kanton Thurgau»
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kibesuisse hat zur Vernehmlassung «Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung» im Kanton Thurgau eine Stellungnahme eingereicht.

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Vernehmlassungen Archiv

Verband in den Medien

Auch in den Medien bezieht kibesuisse Stellung zu aktuellen Themen rund um die familien- und schulergänzende Betreuung.

Verband in den Medien