Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Kibesuisse setzt sich schweizweit für eine bessere Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ein. 

KITAplus
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KITAplus, ein Gemeinschaftsprojekt der Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz und des Verbandes kibesuisse, setzt bei der Befähigung und Kooperation aller Beteiligten zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten an. Es wird in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Uri und St. Gallen bereits erfolgreich umgesetzt und wurde teilweise in die Regelstrukturen überführt. Aus diesem Grund haben kibesuisse und die Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz sich das Ziel gesetzt, KITAplus auf weitere Deutschschweizer Kantone auszuweiten.

 

KITAplus ist ein Projekt, welches Rahmenbedingungen schafft, damit Kindern mit besonderen Bedürfnissen Kindertagesstätten besuchen können. KITAplus wird in den ganz normalen Kindertagesstätten umgesetzt. Das Kind mit besonderen Bedürfnissen wird so weit wie möglich in den normalen Kita-Alltag integriert. Ein spezifisches Förderprogramm besteht dabei nicht. Kinder, Eltern und Kitas werden bei KITAplus von Heilpädagogischen Früherzieherinnen begleitet.

 

Die heilpädagogische Früherzieherin hilft der Familien, eine Betreuungsstruktur für die Kinder zu finden und aufrecht zu erhalten. Sie nimmt an Rundtischgesprächen mit den Eltern und den Kita-Mitarbeitenden teil und unterstützt die Kitas mit spezifischem, auf das Kind bezogene Fachwissen.

Finanzierung
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Um Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen nicht zu benachteiligen, soll die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen von den Gemeinden und/oder Kantonen in ihren Tarifsubventionsbestimmungen berücksichtigt werden. Die Übernahme der Mehrkosten inklusiver Betreuung soll grundsätzlich über das vor Ort gültige Subventionsmodell geregelt sein. Dabei sind die zusätzlichen Kosten subsidiär, falls IV, Krankenkasse, Unfallversicherung etc. nicht für die Mehrkosten aufkommt, von den Wohngemeinden und/oder vom Wohnkanton der Eltern zu tragen, so dass den betroffenen Eltern keine Mehrkosten und den inklusiven Kindertagesstätten keine Mindererträge entstehen. Die Kita hat bei der Aufnahme eines Kindes sicherzustellen, dass die Finanzierung des erhöhten Kostensatzes geklärt ist. Grundsätzlich liegt die Sicherstellung der Finanzierung in der Verantwortung der Eltern. Mehr zum Thema Finanzierung liefert das kibesuisse Merkblatt Inklusion in Kindertagesstätten: Empfehlungen zur Finanzierung des erhöhten Aufwandes.

 

Die Begleitung der Kindertagesstätten mittels spezifischem Know-how soll Teil der regulären Dienstleistungen der Heilpädagogischen Früherziehungsdienste werden. Die Lohnkosten der Heilpädagogischen Früherzieher/innen KITAplus sollen folglich durch das Regelbudget des Kantons oder der Gemeinde getragen werden.

In der Region Ostschweiz und FL zahlt kibesuisse dank der Heinz und Wilma Stutz Stiftung aus Herisau für Zeitaufwände der Erst-, respektive Aufnahmegespräche einen Beitrag in der Höhe von jeweils 100 Franken. Kitaleitungen und Tagesfamilienorganisationen der Region Ostschweiz können sich dazu mit ihrer kibesuisse-Regionalleitung in Verbindung setzen. 

Inklusive Kinderbetreuung
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Für die Eltern von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsbeeinträchtigungen erweist sich die Suche nach einem Platz in einer Kita oder in einer Tagesfamilie oft als herausfordernd. So sind einerseits die Betreuungstarife für sie höher, da die Anbieter den Mehraufwand für die Betreuung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen und allfällige infrastrukturelle Anpassungen in der Tarifgestaltung berücksichtigen müssen. Andererseits fehlt den Betreuungspersonen für die Begleitung und Betreuung dieser Kinder oftmals das nötige spezifische Fachwissen.

 

kibesuisse, Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz sowie KITAplus haben in Kooperation mit visoparents schweiz, Insieme, Vereinigung Cerebral Schweiz und dem Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung die Broschüre «Kindertagesstätten öffnen für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen» erarbeitet und in drei Landessprachen publiziert. Die Broschüre zeigt Wege zu einer inklusiven Kita für alle und richtet sich in erster Linie an Behörden und Trägerschaften.

Ausgangslage
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In der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 4) ist festgehalten, dass Menschen keine Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung erfahren dürfen. Bereits im Jahre 1997 ratifizierte die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention und verpflichtete sich, die besonderen Unterstützungsbedürfnisse von Kindern mit Behinderungen zu berücksichtigen. Auf diese Weise soll allen Menschen soziale Integration, individuelle Entfaltung und kulturelle wie auch geistige Entwicklung möglich sein.

 

In der Schweiz liegt die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes bei den Kantonen, welche flächendeckend Konzepte zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ausgearbeitet haben. Bei der Integration in der familien- und schulergänzenden Betreuung besteht jedoch Nachholbedarf.