16.07.2018

Schreiben des Amtes für Abfall Wasser, Energie und Luft

Mit Schreiben vom 7. Juni wurden die Gebäudeeigentümer/innen von Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen aufgefordert eine Radonmessung zu veranlassen.
Dieser Aufforderung müssen die Gebäudeeigentümer/innen Folge leisten.

Die Mieter/innen, der von der Radonmessung betroffenen Räumlichkeiten, wurden mittels einer Kopie des obengenannten Schreibens informiert.  Auf Anfrage von kibesuisse beim AWEL wurde folgende Auskunft gegeben:

  • Sobald die Messfirma durch den/die Gebäudeeigentümer/in beauftragt wurde, wird die Messfirma in den betroffenen Räumlichkeiten das Messgerät installieren. Dabei handelt es sich um eine kleines Gerät – nicht grösser als ein Hockeybug – welches z.B. hinter einer Wandtafel montiert wird. Nach einem Jahr wird das Gerät wieder abgeholt und die Messdaten werden ausgewertet.
  • Die ausgewerteten Daten - inkl. allfälliger baulicher Auflagen bei zu hohen Messwerte – werden dem/der Gebäudeeigentümer/in mitgeteilt. Die Mieter/innen haben die Möglichkeit gestützt auf das Mietrecht bei diesem/dieser die Messdaten zu erfragen. Die Daten sollten ca. 4-6 Wochen nach Beendigung der Messung zur Verfügung stehen.
  • Das AWEL schätzt, dass lediglich in ca. 5% der Räumlichkeiten bauliche Auflagen notwendig werden.