Subventionen

 

Einzelne Kantone und/oder Stiftungen unterstützen Mitarbeitende von Betreuungsinstitutionen in ihren Aus- und Weiterbildungen. Je nach Zweckbestimmung gilt die Subventionsberechtigung für alle drei Betreuungsformen oder gezielt für eine oder mehrere Betreuungsform(en).

Für die Subventionsberechnung gilt der Arbeitskanton, sofern dieser vorhanden ist, ansonsten gilt der Wohnkanton. Die Subventionsbeiträge werden den Teilnehmenden im Voraus gutgeschrieben und von der Gesamtrechnung abgezogen.

Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchsberechtigung irrelevant (ausgenommen für Teilnehmende aus dem Kanton Bern: dort muss der Durchführungsort für eine Anspruchsberechtigung im Kanton Bern liegen).

Teilnehmende aus dem Kanton Freiburg oder dem Kanton Solothurn können die Subventionsberechtigung direkt anfordern.

Privat organisierte Betreuungspersonen in Tagesfamilien aus dem Kanton Basel Landschaft und dem Kanton Zürich sind nicht subventionsberechtigt.

 

Bitte benutzen Sie für die Berechnung der Kurskosten Ihres Kantons die Preisberechnung im Kursprogramm.

Folgende Kantone und Stiftungen unterstützen das Weiterbildungs-Angebot von kibesuisse: